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Zuletzt aktualisiert
am 15.02.2012
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Wenn Sie sich für einen unserer Schützlinge interessieren, nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf.
Wir werden dann in einem ersten Vorgespräch, dass natürlich auch telefonisch stattfinden kann,
herausfinden, ob das Tier Ihren Vorstellungen entspricht und Sie seinen Anforderungen gerecht
werden können.
Sollte alles zu Ihrer und unserer Zufriedenheit sein, können wir uns alle gerne zu einem
unverbindlichen Kennenlernen treffen.
Wenn sich alle Beteiligten gut verstehen und bei allen "der Funke übergesprungen ist", steht
einer Vermittlung nichts mehr im Wege.
Wir möchten natürlich, dass es unseren Schützlingen auch nach der Vermittlung gut geht.
Da wir keine Ware verkaufen, sondern Tiere in ein neues zu Hause vermitteln, wird bei der Übergabe
des Tieres ein Schutzvertrag mit den neuen Besitzern abgeschlossen.
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Der Schutzvertrag unseres Vereins besagt Folgendes
- Das Tier muss ordnungsgemäß versorgt werden.
- Es darf dem Tier kein Leid und Schmerz zugefügt werden.
- Das Tier darf nicht im Zwinger oder an der Kette gehalten werden.
- Das Tier darf nicht für Tierversuche zur Verfügung gestellt werden.
- Kann das vermittelte Tier nicht mehr gehalten werden, muss es wieder zu uns
zurückgebracht werden (es darf nicht weiter verschenkt oder verkauft werden).
- Das Tier sollte kastriert werden, denn es gibt genug ungewollten Nachwuchs.
- Bei Katzen bestehen wir in jedem Fall auf eine Kastration, sofern diese noch nicht
durch uns erfolgt ist.
- Bei Abschluss eines Tierschutzvertrages wird eine Schutzgebühr (Aufwandsentschädigung)
erhoben. Diese ist in bar zu entrichten.
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Wir hoffen, dass wir Sie durch all diese "Auflagen" nicht verschreckt haben. Doch leider hat uns
die Vergangenheit gezeigt, dass man sich nicht genug absichern kann.
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